Ein Reiseveranstalter kann nicht für
Betrügereien, an denen das Hotelpersonal beteiligt ist, haftbar gemacht
werden. Wie der Anwalt-Suchservice in Köln mitteilt, ist ein
Reiseveranstalter einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf zufolge nicht
verpflichtet, die Angestellten eines Hotels im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit
zu überprüfen.
In dem verhandelten Fall hatte der Portier
eines Hotels in Thailand die Adresse eines deutschen Urlaubers an Betrüger
weiter gegeben (Az.: 22 S 178/00). Die Betrüger unterstellten dem Urlauber
nach dessen Rückkehr in einem Brief, eine Thailänderin geschwängert
zu haben und forderten 350 Euro für eine Abtreibung - andernfalls würden
sie Unterhalt einklagen. Der Mann ging der Sache nach und forderte wegen der
erlittenen Beeinträchtigung 2000 Euro Schmerzensgeld von seinem
Reiseveranstalter. Die Richter wiesen die Klage ab, da der Urlaub an sich ja
beanstandungsfrei gewesen sei.