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Guten Tag an die Redaktion,

 

mit großem Interesse verfolgte ich den Bericht über Sie und ihre Organisation im Fernsehen .

Daher möchte ich mich heute an sie wenden . anbei einen Auszug aus dem Schriftverkehr mit der Fa. Hüttenservice über die ich ein Chalet in Frankreich mietete .

Diese Chalet war das schlechteste was ich je in meiner Urlaubsaktivität erlebt habe .

Da die Fa. Hüttenservice jede Hilfe  abgelehnt hat,  bitte ich sie nach Studium des Schriftverkehrs um ihre Meinung wie ich noch an eine Ausgleichszahlung

kommen kann .

 

Beginn des Schriftwechsels:

 

sehr geehrtes hüttenservice - team ,

zu obiger buchungsnummer , des chalet les arolles , in bonneval wollte ich sie nach meiner rückkehr aus meinem weihnachtsurlaub heute kontaktieren .

wir sind nach ankunft in dem über sie angemieteten chalet sehr enttäuscht worden . das chalet trifft in keinster weise die beschreibung ihres kataloges . die angemietete ferienwohnung befindet sich im keller . auf diese tatsache

ist in ihrer beschreibung nicht hingewiesen worden . die , selbst für typische chalets zu kleinen fenster ,lassen kaum tageslicht in die wohnung fallen . der platz vor den fenstern wurde dann auch noch durch parkende autos versperrt ,

welches den lichteinfall weiter stark behinderte.

so mussten wir zu jeder tages und nachtzeit uns geparkte autos angucken sowie beim an und abfahren deren insassen beobachten. die hütte ist in keinster weise urig . die rückwand der hütte ist noch im rohbau und nicht verputzt . 

 

 

die rückwand ist offen und bietet keinen schutz

vor der winterlichen kälte im chalet selber . es pfiff durch die ritzen der elektrischen versorgung sowie der seite des

bettes zur rückwand hin . die heizung sowie der kühlschrank , beide älterem bauhjahres, machten starke

betriebsgeräusche das an einen ruhigen schlaf zu keiner zeit zu denken war . die dusche im bad versagte den dienst sobald ein anderer abnehmer im haus

sein wasser anstellte . an ein duschen ohne pause war daher zum morgen oder abend nicht zu denken .

 

 

es war in der hütte kein für wintersportler und deren gepäck angemessener schrank oder

ablagemöglichkeit . so mussten wir unser gepäck unausgepackt in unseren koffern lassen , welches ein wohnen und gehen in dem chalet unmöglich machte.

 

 

da wir der französischen sprache nicht mächtig sind konnten diese mängel , die auch selbst wenn vor ort angemeldet nicht kurzfristig zu beheben waren

, nicht gemeldet werden. ich halte daher den erhobenen preis für das chalet als viel zu hoch da obige

mängel selbst mit einer gehörigen portion gutem willen , den wir aufbrachten um den urlaub für uns doch noch positiv zu gestalten , die erholung und das wohnen in dem chalet beeinträchtigen . wir entschlossen uns daher nach einer woche zur abreise. wenn die hütte von ihrer seite noch nicht besichtigt wurde schicke ich ihnen gerne fotomaterial zu obigen mängeln . ferner halte ich es nicht für fair den winterurlauber nicht direkt auf die

tasache aufmerksam zu machen das der weitaus bekanntere ort val disere im winter nicht direkt zu erreichen ist da der pass der zu ihm führt grundsätzlich geperrt ist . bei der wahl des urlaubsortes bonneval war die geographische nähe val diseres für uns

sehr wichtig . zum abschluss möchte ich sie daher bitten mir einen fairen vorschlag zu machen mit welchem betrag sie als der vermieter des chalets gedenken mich

abzufinden . ich möchte zum ausdruck bringen das ich an einer für beide seiten schnellen lösung

interessiert bin würde mich jedoch gezwungen sehen verbraucherzentrale oder gar einen anwalt einzuschalten wenn ich von ihnen kein angebot erhalte

zumindest einen teil des mietpreises

erstattet zu bekommen .

 

mfg

lars 

15.1.2002

 

 

Offenburg, 11.02.2002

Buchung-Nr. 3... * Chalet Les Arolles 1,

F-Bonneval * 22.12.2001 - 05.01.2002

Sehr geehrter Herr Lars,

wir kommen zurück auf Ihr e-Mail vom 25.01.2002 (eine vorherige Mail ist bei uns leider nicht eingegangen).

Nach Rücksprache mit unserem französischen Vertragspartner, Herrn Didier Dame-vin, können wir wie folgt Stellung beziehen: Wir bedauern sehr, dass Ihr Aufenthalt nicht in allen Punkten Ihren

Erwartungen entsprach. o Zur Lage des Appartements: "auf unterer Etage" laut der maßgeblichen

HMS-Ausschreibung. Dies entspricht den Gegebenheiten; zudem ist es auch auf dem Bild in der Ausschreibung ersichtlich. Dieses zeigt auch die Fenster des Chalets. Es entspricht der traditionellen Bauweise im Hochgebirge (1.800 m Höhe), dass die Fensterflächen vergleichsweise gering sind. Auch die strengen örtlichen Denkmalschutzvorschriften erlauben keine anderen

Bauweise. o Ausstattung des Appartements: natürlich ist die Wohnfläche von 25 qm (siehe HMS-Ausschreibung) nicht enorm geräumig und das App. ist auch nicht

als luxu-riös, als besonders komfortable oder als neu angepriesen. In diesem Rahmen ent-spricht die Wohnung u.E. durchaus normalen Urlaubsstandards, auch

bzgl. der Einrichtung und der Installationen. Das Haus ist fertiggestellt und normal isoliert; zu Ihrem Reisezeitpunkt herrschte allerdings eine selbst für diese Berggegend au-ßergewöhnlich strenge Kälte, mit der Folge,

dass eine normale, ordnungsgemäße Isolierung dann unzureichend erscheinen mag. Da die Heizkosten im Reisepreis enthalten sind, wurden entsprechende

Mehraufwendungen alleine vom Vermie-ter, nicht von Ihnen getragen. Falls Sie es wünschen, wird sich der Verwalter noch bemühen, genaue Angaben zur

Kapazität der Warmwasserversorgung zur Verfügung zu stellen. o Skigebiet Val d'Isère: da dieses Skigebiet nicht von Bonneval erreicht werden kann, wird es in der entsprechenden HMS-Beschreibung auch nicht

erwähnt. Ihre Erwartung, in Val d'Isère Skifahren zu können, wurde nicht durch unsere Ihnen mitgeteilten Informationen geweckt. Vielmehr wird in der

HMS-Ausschreibung wahrheitsgemäß das Skigebiet "Andagne" von Bonneval beschrieben. Auch das der Paß "Col d'Isèran" (der nach Val d'Isère führt)

nur im Sommer geöffnet ist ist ausdrücklich erwähnt.

o Meldung von Mängeln: Leider haben Sie sich mit der nun im Nachhinein ange-führten Reklamation nicht - gemäß Punkt 6 der maßgeblichen Reisebedingungen - an HMS (oder den Verwalter) gewandt. Somit hatte HMS

keine Möglichkeit, die Kritikpunkte unverzüglich zu prüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Auch das "Parkproblem" hätte so sicherlich umgehend behoben werden können. Über die auf dem Mietausweis in Fettdruck sowie in

den Reisebedingungen unter Punkt 6 angegebene Notruf-Nr. war HMS für Sie selbst an den Feiertagen (in deutscher Sprache) erreichbar. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir aufgrund der gegensätzlichen

Darstellungen und der uns vorliegenden Informationen nicht bereit sein können, Forderungen Ihrer-seits anzuerkennen. Wir möchten Ihnen jedoch - ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung - als

klei-nes "Trostpflaster" eine G u t s c h r i f t über EURO 100,- zur Verrechnung mit Ihrer nächsten Buchung gewähren. Für deren Einlösung bitten

wir Sie, uns dann ein-fach dieses Schreiben im O r i g i n a l zuzusenden. Diese Gutschrift ist gültig zur Einlösung bis 14.02.2003 (Buchungseingang

bei HMS).

Mit freundlichen Grüßen aus Offenburg

i.A. Mathias Hofmann

HMS- Zweigniederlassung Offenburg

im Auftrag der HMS Österreich GmbH

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren ,

mit heutiger mail möchte ich zu ihrem anschreiben vom 11.2 sowie ihrer mail stellung beziehen.

zur verdeutlichung anbei , gescannt , ein auszug einiger fotos ( der harmlose teil ) die vor ort gemacht worden.

sie beziehen sich auf ihren französischen vertragspartner . meine buchung hat ausschliesslich mit ihnen als vertragspartner stattgefunden. dennoch möchte ich auf die von ihnen angegebenen punkte antwort geben .

sie beziehen sich auf die strengen örtlichen Denkmalschutzvorschriften . bitten dann eine erklärung zu bild der rückansicht des challets die ganz

deutlich eine nicht verputzte rückwand zeigt . dieser zustand kann nicht als normaler Urlaubsstandard bezeichnet werden . ferner deutet dieser zustand eher auf eine unzureichende schutzisolierung hin und nicht wie von ihnen vermutet eine ausreichende isolierung . die

extreme zugluft im challet findet hier seinen grund .

der in diesem zusammenhang strenge winter lag auch nicht vor da es an einigen tagen regnete . dieser regen ging dann nachts in schneefall über .temperaturen waren rund um den gefrierpunkt. bezogen auf den urlaubsstandard , ( hierzu das foto aus dem inneren der

hütte) das thema der unzureichend vorhandenen schränke oder ablagemöglichkeiten . die koffer musseten im gang auf schemel gestellt werden . eine warmwasserversorgung gab es nicht ausreichend, wie im ersten anschreiben beschrieben . eine stellungnahme zu diesem vorwurf fehlt gänzlich . zur meldung von mängeln :

gerne hätten wir diese gemeldet . nur wie soll innerhalb einer weihnachtswoche eine komplette

rückwand wärmeisoliert werden ?? wie soll in eine hütte innerhalb kürzester zeit ein neuer schrank eingebaut werden ?? j

 

 

edes mal wenn ein wagen vor unserem fenster

parkte sind wir rausgegangen um die fahrer auf dem mistand aufmerksam zu machen . nur irgendwann hatten wir den elan verloren da sich dieser vorgang

ständig wiederholte. so handelte es sich um schwerwiegende mängel die wie beschrieben innerhalb

kürzester zeit nicht zu unsere zufriedenheit hätten gelöst werden können . ich biete ihnen hiermit , ohne präjudiz , eine ausgleichszahlung von euro

200 .- zur überweisung auf mein konto bei der sparkasse harburg  , ansonsten werde ich den für mich weitaus

steinigeren und für sie teureren weg über meinen anwalt wählen .

 

der guten ordnung halber bitte ich sie um kurze bestätigung des erhaltes

diese mail innerhalb

des heutigen tages .

mfg

Lars

 

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