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Bad und Betten im Hotel müssen sauber sein

Urlauber haben einen Anspruch darauf, dass Betten und Bad in ihrem Hotelzimmer sauber sind. Auch eine rostige Heizung und ein beschädigtes Nachtschränkchen können als Reisemangel geltend gemacht werden. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 21b C 514/00), wie die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger das Hotel in Tunesien bereits nach einem Tag wieder verlassen. Er konnte glaubhaft machen, dass die sanitären Einrichtungen im Badezimmer nicht gereinigt waren und die Betten verdreckt aussahen. Die Richter sprachen ihm dafür je zehn Prozent Reisepreisminderung zu, für die rostige Heizung und das lädierte Nachtschränkchen je fünf Prozent. Dass nachts zudem Käfer durch das Zimmer gekrabbelt waren, rechtfertige eine Minderung von weiteren 20 Prozent des Reisepreises für den betreffenden Tag.

 

 

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