Urlauber haben einen Anspruch
darauf, dass Betten und Bad in ihrem Hotelzimmer sauber sind. Auch eine rostige
Heizung und ein beschädigtes Nachtschränkchen können als Reisemangel geltend
gemacht werden. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 21b C 514/00), wie
die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte
der Kläger das Hotel in Tunesien bereits nach einem Tag wieder verlassen. Er
konnte glaubhaft machen, dass die sanitären Einrichtungen im Badezimmer nicht
gereinigt waren und die Betten verdreckt aussahen. Die Richter sprachen ihm dafür
je zehn Prozent Reisepreisminderung zu, für die rostige Heizung und das lädierte
Nachtschränkchen je fünf Prozent. Dass nachts zudem Käfer durch das Zimmer
gekrabbelt waren, rechtfertige eine Minderung von weiteren 20 Prozent des
Reisepreises für den betreffenden Tag.