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Reiserecht Feuchtigkeit im Hotelzimmer
Die gebuchte Hotelunterkunft war wegen anhaltender Regenfälle durchfeuchtet. Insbesondere Betten und das Bettzeug waren nass. Der Urlauber wurde daraufhin zwar ersatzweise in eine andere Bungalow-Siedlung untergebracht. Dafür verlangte der RV aber einen Aufpreis von 383,73 DM. Der Urlauber kann von dem RV den zu Unrecht verlangten Aufpreis ebenso zurückverlangen wie die für den Umzug aufgewendeten Taxikosten. Dazu führte das Gericht wörtlich aus, dass der Umzug eine notwendige Abhilfemassnahme darstellte, für die der Beklagte keinen Aufpreis verlangen durfte. Wegen der Beeinträchtigung sah das Gericht auch eine Schadenersatzzahlung wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von 480 DM als angemessen an. Ausserdem erschien dem Richter für die Zeit, die die Urlauber und er nassen Bettwäsche schlafen musste,( 4 Tage), eine Minderung von 60% des auf dieseTage entfallenen Reisepreis als angemessen an. (AG Bad Homburg MDR 1997, S 29) Urteil vom 12.09.1996)
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